Seepfadfinden im VCP Burladingen Waterscouting
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Standards und Sicherheitsregeln   für das Stufenprogramm christlichen See- und Wasserpfadfindens (CSWP) im Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder - VCP 1.) Regeln 1.) Richtlinien 1.0.) Standards und Sicherheitsregeln (SSR) gelten für alle, 1.0.) Die SSR sollen nicht nur von den Seepfadis, sondern von die als Pfadis im VCP integral und regelmäßig an Wasser- allen VCP-Mitgliedern und anderen TeilnehmerInnen ver- aktivitäten teilnehmen. wendet werden, die an VCP-Wasser-Aktivitäten teilnehmen. 1.1.) Die SSR des CSWP-Programms im VCP befreien Pfadis Die SSR finden jedoch nur eingeschränkte Anwendung auf nicht von der Einhaltung behördlicher Vorschriften, z.B., Booten, die zusammen mit einer Crew angemietet wurden. der Sorgfaltsregeln für  Wassersportler des Bundes- Da der Kapitän und der Bootseigentümer gesetzlich für die amtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Sicherheit des Bootes und seiner Besatzung verantwortlich sind. Der jeweilige Fachausschuss fürs CSWP-Management  sollte sich dann jedoch immer selber von der Schiffs- sicherheit überzeugen. 1.2.) Ein VCP-Stamm der ein Boot besitzt oder längerfristig 1.2.) CSWP-Register werden jährlich aktualisiert. (> 30 Tage) darüber verfügen kann, oder regulär und regelmäßig Wasser-Aktivitäten ausführt, soll sich als Seepfadfinder-/Wasserpfadfinder-Gruppe ins CSWP-Register ihres VCP-Landes eintragen lassen. 1.2.1.) SSR gelten entsprechend auch für CSWP-Aktivitäten  im VCP, die in Camps an Gewässern und auf Projekt-Booten ausgeführt werden. 1.2.2.) Ein Stamm, der nur gelegentlich Wasseraktivitäten durch- 1.2.2.) Die Teilnahme am CSWP-Programm im VCP ist völlig führt, braucht sich nicht ins Register eintragen zu lassen, freiwillig. Keine/r soll sich gezwungen sehen daran sollte jedoch den SSR im CSWP-Programm Beachtung teilnehmen zu müssen. Die Teilhabe daran soll allen schenken. Beteiligten Spaß und Freude bereiten. Nur so kann das CSWP-Programm dazu  beitragen helfen, sich mit der frohmachenden Botschaft des Evangeliums Jesu Christi für das Leben vertraut zu machen.
Fortsetzung siehe PDF: